Wer darf sich beim Arzt impfen lassen? Voraussetzungen und Besonderheiten

Dr. med. Kathrin Hamann · · 5 Min

Die kurze Antwort

Grundsätzlich können sich Menschen jeden Alters ärztlich impfen lassen. Entscheidend ist aber nicht allein das Alter: Die Impfung muss für Sie empfohlen oder medizinisch sinnvoll sein, der Impfstoff muss für Ihr Alter geeignet sein und es dürfen keine Gegenanzeigen bestehen. Nicht jede Arztpraxis bietet jede Impfung an.

Vor der Impfung werden Nutzen, mögliche Risiken und Ihre persönliche Situation besprochen. Sie entscheiden nach der Aufklärung, ob Sie einwilligen. Bei Kindern und Jugendlichen werden zusätzlich die Einwilligungsfähigkeit und gegebenenfalls die Zustimmung der Sorgeberechtigten berücksichtigt.

Für wen kommen Impfungen infrage?

PersonengruppeWas vor der Impfung wichtig ist
Säuglinge, Kinder und JugendlicheAltersgerechter Impfstoff und passende Zeitpunkte; häufig übernimmt die Kinderarztpraxis die Impfungen
Gesunde ErwachseneGrundimmunisierung vervollständigen und fällige Auffrischungen prüfen
Ältere MenschenAltersspezifische Empfehlungen und geeignete Impfstoffe berücksichtigen
Menschen mit chronischen ErkrankungenManche Impfungen sind besonders wichtig; Erkrankung und Behandlung beeinflussen die Planung
SchwangereBestimmte Impfungen werden empfohlen, andere sind ungeeignet; Abstimmung mit der betreuenden Frauenarztpraxis
ReisendeReiseziel, Abreisezeitpunkt und eventuell besondere Impfstellen beachten

Die STIKO (Ständige Impfkommission) veröffentlicht die Impfempfehlungen für Deutschland. Eine Empfehlung für eine Alters- oder Risikogruppe bedeutet nicht, dass jede Person dieselben Impfungen benötigt.

Darf ich mich mit einer Erkältung impfen lassen?

Eine leichte Erkältung ist normalerweise kein Grund, eine Impfung abzusagen. Auch ein leichter Infekt mit einer Temperatur unter 38,5 °C ist nach den allgemeinen Impfempfehlungen nicht automatisch eine Gegenanzeige. Entscheidend ist, wie krank Sie tatsächlich sind.

Bei einer akuten, behandlungsbedürftigen Erkrankung oder deutlichem Fieber wird eine planbare Impfung meist verschoben. Rufen Sie bei Beschwerden vorher in der Praxis an: So lässt sich auch vermeiden, dass Sie andere Menschen im Wartezimmer anstecken.

Nach einer überstandenen unkomplizierten Erkrankung ist nicht grundsätzlich eine wochenlange Wartezeit nötig. Die Praxis beurteilt den geeigneten Zeitpunkt.

Was gilt bei Allergien und Medikamenten?

Eine Pollenallergie oder eine gewöhnliche Nahrungsmittelallergie verbietet Impfungen nicht pauschal. Eine schwere allergische Reaktion auf eine frühere Impfung oder einen Impfstoffbestandteil muss dagegen vor einer weiteren Dosis geklärt werden. Teilen Sie mit, welcher Impfstoff betroffen war und wie die Reaktion aussah.

Informieren Sie die Praxis über alle Medikamente, besonders über Mittel, die die Immunabwehr unterdrücken, und über Blutverdünner. Setzen Sie Medikamente nicht selbstständig ab. Bei geschwächtem Immunsystem können Lebendimpfstoffe, die abgeschwächte vermehrungsfähige Erreger enthalten, ungeeignet sein; andere Impfungen können gerade dann besonders wichtig sein.

Unsere Hinweise zur Medikamentenliste helfen bei der Vorbereitung.

Schwangerschaft ist kein allgemeines Impfverbot

Bestimmte Impfungen, etwa gegen Grippe und Keuchhusten, werden in der Schwangerschaft ausdrücklich empfohlen. Zeitpunkt und Impfstoff werden individuell ausgewählt. Lebendimpfstoffe wie gegen Masern, Mumps und Röteln werden während der Schwangerschaft grundsätzlich nicht gegeben.

Stimmen Sie die Planung mit Ihrer betreuenden Frauenarztpraxis ab. Das ist eine Frage der koordinierten Betreuung, nicht ein gesetzliches Verbot für Hausärztinnen und Hausärzte.

Was sollten Sie mitbringen?

  • Impfpass und gegebenenfalls weitere Impfnachweise.
  • Gesundheitskarte beziehungsweise Angaben zur Versicherung.
  • Aktuelle Medikamentenliste und Informationen über Allergien oder frühere Impfreaktionen.
  • Bei Reiseimpfungen: Reiseziel, Abreisedatum und geplante Aufenthaltsdauer.

Ohne Impfpass ist eine Beratung trotzdem möglich. Die Praxis versucht, frühere Impfungen nachvollziehbar zu dokumentieren und klärt, welche Nachholimpfungen sinnvoll sind.

Häufige Fragen

Muss ich bereits Patient in der Praxis sein?

Nicht grundsätzlich. Ob eine Praxis neue Patientinnen und Patienten für einen Impftermin annimmt, hängt vom Angebot und den Kapazitäten ab. Fragen Sie vorher nach.

Darf ich mich nach Kontakt mit einem Krankheitserreger impfen lassen?

Bei bestimmten Erregern oder Verletzungen kann eine rasche Impfung nach dem Kontakt wichtig sein. Lassen Sie sich zeitnah ärztlich beraten; warten Sie dafür nicht auf einen gewöhnlichen Vorsorgetermin.

Was ist nach der Impfung ein Notfall?

Bei Atemnot, Schwellung von Mund oder Rachen oder Kreislaufkollaps informieren Sie vor Ort sofort das Personal. Sind Sie nicht mehr in der Praxis, rufen Sie 112. Schmerzen am Arm oder leichte vorübergehende Allgemeinbeschwerden sind dagegen häufige Impfreaktionen.

Lesen Sie ergänzend: Kann ich mich beim Hausarzt impfen lassen?. Eine Online-Beratung kann Fragen vorbereiten; die Impfung selbst erfolgt persönlich vor Ort.

Dieser Beitrag dient Ihrer Information und ersetzt keine persönliche ärztliche Untersuchung.

Quellen

Redaktionell geprüft am 19. Oktober 2026.