Muss ich mich wegen einer Impfreaktion krankmelden?
Dr. med. Kathrin Hamann · Ärztinnenprofil · · 5 Min
Kurzantwort
Entscheidend ist nicht, dass Sie geimpft wurden, sondern ob Sie arbeiten können. Was bei einer Impfreaktion arbeitsrechtlich gilt, wer die Arbeitsunfähigkeit feststellt und wie Sie vorgehen.
Die kurze Antwort
Wenn eine Impfreaktion Sie arbeitsunfähig macht, melden Sie sich krank. Die Frage ist nicht, ob die Impfung schuld ist, sondern ob Sie Ihre Arbeit heute ausüben können. Ist das nicht der Fall, gilt dasselbe wie bei jeder anderen Erkrankung: Sie informieren Ihren Arbeitgeber unverzüglich, und eine Ärztin oder ein Arzt stellt die Arbeitsunfähigkeit fest. Die Reaktionen nach einer Grippeimpfung dauern aber meist nur ein bis zwei Tage 1 – in den meisten Fällen ist eine Krankmeldung also gar nicht nötig.
Die praktische Einordnung
| Ihre Situation | Empfehlung |
|---|---|
| Nur der Arm ist dick, rot und schmerzt | arbeiten, Arm schonen, schwere Lasten vermeiden |
| Abends leicht fröstelig, müde, Temperatur normal | arbeiten, danach zu Hause ausruhen |
| Fieber bis 38,5 °C, Gliederschmerzen, deutlich krank | zu Hause bleiben, ggf. krankmelden |
| Fieber über 39 °C, Schüttelfrost, Schwindel | krankmelden, nach 48 Stunden ohne Besserung ärztlich abklären |
| Beschwerden nach drei Tagen nicht besser | ärztlich abklären lassen – dann geht es um Ursachen, nicht um die Impfung |
| Starke Reaktion, mehrere Tage arbeitsunfähig | ärztlich betreuen lassen, ggf. Meldung an das Paul-Ehrlich-Institut veranlassen |
Was arbeitsrechtlich und sozialversicherungsrechtlich gilt
- Die Ursache ist egal. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird wegen der konkreten Einschränkung ausgestellt, nicht wegen des Auslösers. Wer fiebernd nicht arbeiten kann, ist arbeitsunfähig – gleich ob Grippe, Impfreaktion oder grippaler Infekt.
- Unverzüglich melden. Sie müssen Ihren Arbeitgeber informieren, sobald Sie absehen können, dass und wie lange Sie ausfallen.
- Die eAU ersetzt den "gelben Schein". Gesetzlich Versicherte erhalten in den meisten Fällen eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die Krankenkasse und Arbeitgeber digital abrufen 9.
- Sechs Wochen Entgelt, danach Krankengeld. Bei Arbeitsunfähigkeit wird das Entgelt zunächst für bis zu sechs Wochen weitergezahlt; danach erhalten gesetzlich Versicherte Krankengeld von der Krankenkasse 9.
- Sie müssen dem Arbeitgeber den Grund nicht nennen. Ob es an der Impfung liegt, geht ihn nichts an.
- Krank im Urlaub zählt als Krankheitstag. Wer während des Urlaubs arbeitsunfähig wird, bekommt diese Tage nach ärztlicher Feststellung nicht auf den Urlaub angerechnet 12.
Ein Sonderfall betrifft die betriebliche Impfung: Das Bundessozialgericht hat 2024 klargestellt, dass eine übliche Impfreaktion kein Gesundheitsschaden im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung ist – ein solcher setzt eine Impfkomplikation voraus 11. Für Sie heißt das: Eine gewöhnliche Impfreaktion begründet keine Ansprüche gegen die Berufsgenossenschaft, wohl aber eine ganz normale Krankmeldung über Ihre Krankenkasse.
So gehen Sie vor
- Fieber messen und Uhrzeit der Impfung, Beginn der Beschwerden und Verlauf notieren.
- Nüchtern entscheiden: Können Sie Ihre Arbeit heute verrichten? Wenn nein, sagen Sie es dem Arbeitgeber.
- Fieber über 38,5 °C oder ein starkes Krankheitsgefühl gehören ärztlich eingeschätzt – nicht nur wegen der Krankschreibung, sondern um eine echte Infektion nicht zu übersehen.
- Krankschreibung anfragen. Bei uns stellen Sie die Krankschreibungs-Anfrage online: Beginn maximal drei Arbeitstage zurück, Umfang maximal sieben Kalendertage je Anfrage. Hält eine Impfreaktion länger als zwei Tage an, gehört der weitere Verlauf ohnehin ärztlich beurteilt.
- Bei ausbleibender Besserung abklären lassen. Wenn nach drei Tagen keine klare Besserung da ist, war es wahrscheinlich keine reine Impfreaktion – dann gehört der Verlauf ärztlich eingeordnet, siehe Ist es normal, nach einer Impfung krank zu werden?.
Häufige Fragen
Ich bin nur müde. Ist das eine Krankmeldung wert?
Wenn Sie Ihre Arbeit nicht sauber schaffen, ja. Wenn Sie nur etwas weniger belastbar sind, reichen meist ein früher Feierabend und ein ruhiger Abend – die Reaktion ist nach ein bis zwei Tagen vorbei 1.
Kann ich nach der Impfung einfach nach Hause gehen?
Für den Impftermin selbst ist das sinnvoll, und viele Arbeitgeber ermöglichen das auch. Ein Anspruch auf Freistellung für den gesamten Tag folgt daraus aber nicht automatisch.
Ich arbeite im Krankenhaus oder in der Pflege. Was gilt für mich?
Wenn Sie fiebern, bleiben Sie dem Patientendienst fern – Sie können die Symptome nicht sicher von einer echten Infektion trennen, und der Kontakt zu Risikopersonen ist ein eigenes Argument. Klären Sie das mit dem Arbeitsschutz Ihrer Einrichtung. Für Beschäftigte in medizinischen und Gemeinschaftseinrichtungen gelten zusätzlich eigene Nachweis- und Impfregeln.
Was, wenn die Beschwerden eine Woche bleiben?
Dann ist es sehr wahrscheinlich keine Impfreaktion mehr, sondern eine Infektion. Die Krankschreibung läuft dann wie bei jeder anderen Erkrankung, und der Verlauf gehört ärztlich beurteilt.
Muss ich die Impfung melden, wenn ich so stark reagiert habe?
Bei einer möglichen Impfkomplikation ja – das übernimmt die Praxis. Für die Überwachung von Nebenwirkungen von Impfstoffen ist in Deutschland das Paul-Ehrlich-Institut zuständig 3.
Fazit: Eine Impfreaktion ist selten ein Grund für eine Krankmeldung – sie dauert meist ein bis zwei Tage. Wenn Sie aber fiebern und nicht arbeiten können, melden Sie sich krank, als wäre es eine ganz normale Erkrankung: unverzüglich dem Arbeitgeber sagen, ärztlich feststellen lassen, eAU abrufen. Halten die Beschwerden länger als drei Tage an, hören sie auf, eine Impfreaktion zu sein – dann gehört der Verlauf ärztlich abgeklärt.
Dieser Beitrag dient Ihrer Information und ersetzt keine persönliche ärztliche Untersuchung.
Quellen
- gesund.bund.de: Arbeitsunfähigkeit
- Robert Koch-Institut: Schutzimpfung gegen Influenza – Sicherheit
- Robert Koch-Institut: Impfen – Sicherheit von Impfungen
- Bundessozialgericht, Urteil vom 27.06.2024 – B 2 U 3/22 R
- Ihre Vorsorge: Impftermin in der Arbeitszeit – bekomme ich dafür frei?
Redaktionell geprüft am 19. Oktober 2026.